WIR KLAGEN GEGEN DIE VERFASSUNGSWIDRIGE EINSCHRÄNKUNG UNSERER GRUNDRECHTE!

Durch die Erlasse der Allgemeinverfügungen seit dem 11.3.2020 wurden unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte vorübergehend außer Kraft gesetzt. Wie lange ist völlig unklar.

Die Einschränkung oder besser die Wegnahme unserer Grundrechte betrifft vor allem unsere in der deutschen Verfassung garantierten Persönlichen Freiheitsrechte (Art. 2 GG), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) sowie das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Recht auf freie Ausübung der Religion (Art. 4 GG).

Wir glauben nicht, dass dieser Staat, der – seit wir auf der Welt sind – weder geeignete Maßnahmen gegen die globale Klimakatastrophe, noch gegen Armut und Hunger auf der Welt, gegen Krieg und Vertreibung oder zur Verbesserung eines maroden Gesundheits- und Bildungssystems tätig geworden ist, jetzt in unserem Sinne handelt und das Beste für uns will.