Kurz nachdem das saarländische Verfassungsgericht eine sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen durchgesetzt hat, sorgt ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach für Aufregung. Dieser lehnte zwar einen Eilantrag eines Regensburgers ab, doch in den Nebensätzen der Begründung steckt Zündstoff.

Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Montag zur Ablehnung einer Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen verhallte bisher weitgehend ungehört, weil das Urteil auf den ersten Blick nichts Spektakuläres bietet. Ein Mann hatte geklagt, die Gründe für die strengen Ausgangsbeschränkungen in Bayern seien vom Gesetz nicht hinreichend gedeckt und nicht mehr verhältnismäßig.

Zwar lehnte das Gericht den Eilantrag ab, die Begründung hat es aber in sich. Da es so viele „triftige Gründe“ gebe, die Wohnung zu verlassen, entstehe dem Kläger praktisch kein Schaden. Schaut man genauer hin, bedeutet die Aussage des Verwaltungsgerichts: Wenn fast alles ein „triftiger Grund“ sein kann, ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Somit gibt es in Bayern praktisch keine Ausgangsbeschränkung mehr.

 

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